Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in NRW

26.09.2011
Auch Grundschulstandorte – vor allem in dünn besiedelten Regionen - sind nicht weniger vom demografischen Wandel betroffen, was allerdings von der Landespolitik noch nicht hinreichend registriert worden ist. Das Gutachten „Kurze Beine – kurze Wege“ zeigt deutlich, dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern.

Kurze Beine - kurze Wege.

 
Für das Gutachten "Kurze Beine - kurze Wege"
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Statement 
zum Gutachten
zur Erhaltung von Grundschulen in NRW
im Auftrag des VBE

Udo Beckmann (Vorsitzender VBE NRW)
auf der Pressekonferenz
in Düsseldorf
am 26.09.2011  *)

 *) Es gilt das gesprochene Wort


"Obwohl die Problematik des absehbaren demografischen Wandels in den Grundzügen schon seit einigen Jahrzehnten bekannt ist, beschäftigt sich die Politik erst seit wenigen Jahren mit deren infrastrukturellen Folgen. Bisher sind die Auswirkungen der demografischen Entwicklung nur mit Blick auf die Schulformen der Sekundarstufe I diskutiert worden. Hier sind nun endlich Lösungen gefunden worden, wie ein vollständiges wohnortnahes Schulangebot für die Jahrgänge 5 bis 10 sichergestellt werden kann.

Doch was ist mit der Grundschule?

Auch Grundschulstandorte – vor allem in dünn besiedelten Regionen - sind nicht weniger vom demografischen Wandel betroffen, was allerdings von der Landespolitik noch nicht hinreichend registriert worden ist. Die Lage ist ernst: Viele Kommunen sehen sich unter den vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen dazu gezwungen, „ihre“ Grundschule als letzte im Ort oder Ortsteil bestehende Grundschule zu schließen. Bereits im Schuljahr 2010/11 sind 599 Grundschulen im ersten Schuljahr einzügig geführt worden bei gleichzeitiger Abnahme der Grundschulstandorte von 3.465 im Jahr 2001 auf 3.144 im Jahr 2010. Ich möchte betonen, dass wir hier bereits von einem Verlust von 321 Grundschulstandorten sprechen.

Wir sind der Meinung: Stirbt die Schule, stirbt der Ort. Der VBE möchte einem Schulsterben im Grundschulbereich ausdrücklich entgegenwirken. Schließlich ist der Erhalt von wohnortnahen Grundschulen – auch kleiner Systeme – sowohl pädagogisch als auch gesellschafts- und bildungspolitisch sehr wertvoll. Deshalb hat der Landesvorstand des VBE die Experten Gerd Möller und Dr. Ernst Rösner beauftragt, ein Konzept dafür zu entwickeln, wie auch bei rückläufigen Schülerzahlen eine wohnortnahe Versorgung mit Grundschulen gesichert werden kann.

Ausführungen durch die Gutachter

Das Gutachten „Kurze Beine – kurze Wege“ zeigt deutlich, dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern. Und die Möglichkeiten dafür, die die Landesregierung bisher offenbar noch nicht wahrgenommen hat, bestehen – das zeigt das Gutachten in aller Deutlichkeit. Es gibt weitreichende Antworten auf die im Auftrag formulierten Herausforderungen. Außerdem zeigt es der Politik in Land und Kommunen wichtige Handlungsoptionen für die notwendige Gestaltung der gesetzlichen, personellen sowie finanziellen Rahmenbedingungen auf.

Auf der Grundlage des vorgestellten Gutachtens fordert der VBE den Erhalt eines wohnortnahen Grundschulangebotes. Vor dem Hintergrund der im Grundschulbereich entstehenden Demografiegewinne sowie der mangelhaften Finanzierung der Primarstufe in NRW im nationalen und internationalen Vergleich, fordern wir die Landesregierung dazu auf, einen Zeitplan zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Grundschule mit sukzessiver Nutzung der demografischen Gewinne zu erstellen. Die Demografiegewinne, die in der Grundschule entstehen, sollen weitgehend auch dort belassen werden. Das vorgelegte Gutachten belegt eindrucksvoll, dass die Demografiegewinne genügend finanziellen Handlungsspielraum ermöglichen, um kleine Grundschulen als selbständige Standorte zu erhalten und die Klassengrößen schrittweise auf den Bundesdurchschnitt von 21,5 Schülern je Klasse herabzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Landesregierung die derzeitige Schüler-Lehrer-Relation schrittweise von 23,42 auf 22 absenken. Dies ist unter Verwendung der Demografiegewinne kostenneutral ab 2016 zu lösen. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, durch den die Klassenobergrenze auf 24, die Untergrenze auf elf und der Klassenfrequenzrichtwert auf 22 Schülerinnen und Schüler festgelegt wird. Die Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist dabei gesondert zu gewichten. Dadurch würden die Kommunen in die Lage versetzt werden, selbst einzügige Schulen mit einer Gesamtschülerzahl von mindestens 44 Schülern als eigenständige Systeme zu erhalten und die Grundschulen insgesamt könnten endlich Lerngruppen bilden, die der Heterogenität ihrer Schülerschaft entsprechen.

Ergänzende Bedingungen sind aus unserer Sicht:
- Definition einer „altersgerechten Zumutbarkeit“ von Schulwegen für GS-Kinder
- Sicherstellung von Transparenz über die Auswirkungen einer Schulschließung
- Lockerung der Bedingungen für die Umwandlung bzw. den Zusammenschluss konkurrierender Schularten
- Erhalt der Fachlichkeit von Grundschullehrkräften sowohl in der Lehrerausbildung als auch durch Weiterqualifizierung im Hinblick auf die Stundentafel
- Entwicklung neuer pädagogischer Konzepte zur Vermeidung von Schulschließungen

Die Bedeutung wohnungsnaher Schulen ist unstrittig. Wir erwarten, dass die politisch Verantwortlichen sich unverzüglich mit den durch den demografischen Wandel verursachten Problemen von Grundschulstandorten auseinandersetzen, um auch weiterhin dem Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ gerecht zu werden und die Kinder keine langen Schulwege auf sich nehmen müssen.

„Handeln, das ist, wozu wir da sind.“
(Johann Gottlieb Fichte, dt. Philosoph d. Idealismus, 1762 – 1814)"

VBE-Pressemittteilung vom 26.09.2011
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